Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen - DAM Medizin
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 1. September 2026
Hinweis: Diese AGB enthalten als Anlage 1 die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV). Sie wird mit der Annahme des Angebots zusammen mit diesen AGB geschlossen (§ 20). Für geschützte Kundenberichte mit personenbezogenen Anfrage- oder Patientendaten kann zusätzlich die jeweils angezeigte AVV-/AGB-Version beim ersten Login elektronisch bestätigt werden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für die Rechtsverhältnisse zwischen der Digital Assets Management s.r.o., Za Sokolovnou 487, 67182 Dobšice, Tschechische Republik (im Folgenden auch „der Anbieter“ oder „die Agentur“) und Kunden, welche über die Webseite https://www.dam-medizin.com, über digitale Angebotsportale (z. B. easybill), per Telefon, mündlich, per E-Mail oder offline geschlossen wurden.
(2) Auf das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Kunden, sowie auf die in diesem Rechtsverhältnis geschlossenen Verträge finden ausschließlich diese AGB Anwendung.
(3) Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn diesen nicht individuell ausdrücklich widersprochen wird.
(4) Wir richten uns mit unseren Angeboten, Dienstleistungen & Produkten in der Regel explizit an Unternehmer. Die Buchung aller von uns angebotenen Dienstleistungen erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und einen Vertrag mit uns ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus seiner/ihrer (neben-) gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit eingeht beziehungsweise unsere Dienste dafür in Anspruch nimmt.
(5) Durch die Nutzung der Webseite https://www.dam-medizin.com/ oder der Buchung einer der darauf angebotenen Dienstleistungen und Produkte erkennt der Kunde die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version dieser AGB für alle Rechtsverhältnisse zwischen ihm und dem Anbieter als verbindlich an.
(6) Der Anbieter behält sich vor, im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder erheblichen Änderungen an dem Geschäftsmodell des Anbieters diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Der Kunde wird über eine Änderung der Geschäftsbedingungen vorab schriftlich oder per E-Mail informiert. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten Gültigkeit ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den neuen AGB schriftlich oder per E-Mail zustimmt oder spätestens nach Ablauf einer Frist von 6 (sechs) Wochen nach Unterrichtung des Kunden über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde den geänderten Bedingungen innerhalb dieser Frist nicht widersprochen hat.
(7) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(8) Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu haben.
(9) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der maskulinen, femininen und diversen Sprachform verzichtet. Die Verwendung des Wortes „Kunde“ gilt gleichwohl für alle Geschlechter.
(10) Die Vertragssprache ist deutsch.
(11) Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand – Vertragsschluss
(1) Gegenstand des diesen AGB zugrunde liegenden Vertrages ist die Erbringung von Agenturdienstleistungen und Werkleistungen in den Bereichen Online-Marketing, Webdesign und digitale Patientengewinnung. Wir bieten unseren Kunden insbesondere das Set-up von Werbekampagnen, die Konzeption und Erstellung von Landingpages sowie das laufende Kampagnen-Management an. Die Dienstleistungen erfolgen, je nach Buchung, standardisiert oder individualisiert. Der konkrete Gegenstand des Vertrages ergibt sich unmittelbar aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bzw. dem akzeptierten Angebot.
(2) Soweit im individuellen Angebot nicht ausdrücklich als Werkleistung (z. B. die reine Erstellung einer Landingpage) vereinbart, schulden wir primär die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks. Dem Kunden ist bewusst, dass ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl an Neupatienten) von uns grundsätzlich nicht geschuldet wird, es sei denn, im Angebot wurde ausdrücklich eine spezifische Leistungsgarantie vereinbart.
(3) Bei unseren Angeboten und Leistungen steht die professionelle operative Umsetzung von digitalen Marketingmaßnahmen im Vordergrund. Wir erbringen unsere Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis aktueller technischer Standards. Sämtliche Leistungen erfolgen in Form von strategischer Planung, technischer Einrichtung, kreativer Umsetzung und laufender Betreuung. Von uns zur Verfügung gestellte Dokumente, Entwürfe und Auswertungen dienen ausschließlich der Vertragserfüllung und der Information des Kunden.
(4) In Bezug auf die operative Ausgestaltung und inhaltliche Umsetzung der Marketingmaßnahmen steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, um die Kampagnen nach unserem professionellen Ermessen bestmöglich zu optimieren.
(5) Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z. B. Bereitstellung von Zugangsdaten, Texten, Bildmaterial, Freigaben) auf erstes Anfordern von uns unverzüglich erbringen.
(6) Ein Vertragsschluss kann auf verschiedene Weisen zustande kommen. Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder in Textform erfolgen. Der Kunde kann ein vom Anbieter erstelltes und über ein digitales Angebotsportal (z. B. easybill), per E-Mail oder Brief versandtes Vertragsangebot elektronisch (z.B. per Klick-Bestätigung im Portal) oder händisch unterschreiben und zurücksenden.
(7) Mit der Annahme des Angebots bzw. Zahlung der ersten Rechnung auf Abschluss eines Vertrages bestätigt der Kunde den Erhalt eines Hinweises auf die Gültigkeit dieser AGB sowie der vor der Beauftragung bereitgestellten Möglichkeit der Kenntnisnahme dieser AGB.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, Dritte (z. B. Subunternehmer, Freelancer) mit der Erfüllung der geschuldeten Leistungen zu beauftragen. Der Anbieter wird diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
(9) An Konzepten, Entwürfen, Designs, Landingpages, Werbetexten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch im Rahmen der Vertragsanbahnung – behält sich der Anbieter Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(10) Bei den beworbenen Dienstleistungen auf der Website www.dam-medizin.com und anderen digitalen und analogen Werbeträgern handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages (nachfolgend Werbung genannt). Der Kunde wird durch die beworbenen Leistungen aufgefordert, eine Anfrage an den Auftragnehmer zu senden. Durch das Versenden der Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande.
(11) Nach Erhalt der Anfrage wird der Auftragnehmer mit dem Kunden in der Regel einen Gesprächstermin vereinbaren, um die vertraglichen Konditionen und die Zielsetzung zu besprechen. Ein bindender Vertrag kommt erst durch die Annahme eines konkreten Angebots zustande.
(12) Die Parteien sind berechtigt, jederzeit eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsgegenstandes oder des Leistungsumfangs zu vereinbaren. Diese Vereinbarung bedarf der Textform. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch etwaige voraussichtliche Leistungs- oder Setup-Zeiten verschieben können und eine Anpassung des Honorars erfolgen kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Änderung oder Erweiterung unter Aufrechterhaltung des Vertrages abzulehnen.
(13) Der Anbieter erbringt für Unternehmer individualisierte und standardisierte Agenturdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart (wie z. B. durch eine im Angebot definierte Leistungsgarantie), schuldet der Anbieter dabei nicht die Erbringung eines konkreten wirtschaftlichen Erfolgs auf Kundenseite.
(14) Gegebenenfalls durch zeitliche Verzögerung des Kunden (z. B. verspätete Lieferung von Inhalten oder verweigerte Freigaben) verursachten Mehraufwand bei dem Anbieter hat der Kunde separat zu vergüten, sofern die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.
(15) Der Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Kunden erfolgt in der Regel in Textform (z. B. durch digitale Annahme des Angebots). Sofern im Einzelfall ein Vertragsschluss rein fernmündlich erfolgt, wird dieser vom Anbieter nach erteilter Einwilligung durch den Kunden zu Dokumentationszwecken aufgezeichnet oder umgehend in Textform bestätigt.
(16) Der Kunde erhält nach Vertragsschluss (z.B. nach Klick-Akzeptanz im Portal) in der Regel eine Bestätigung (z.B. per E-Mail) oder direkt die erste Rechnung, welche den Vertragsschluss dokumentiert.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen je nach Buchung (z. B. Setup-Phase, laufendes Kampagnen-Management) je nach Buchung ist das im jeweiligen Hauptvertrag bzw. Angebot näher bezeichnete Entgelt zu zahlen.
(2) Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Bei Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland erfolgt die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren, sofern die erforderlichen Voraussetzungen (insbesondere eine gültige USt-IdNr. des Kunden) vorliegen. Sofern nicht abweichend im individuellen Angebot vereinbart, ist das Entgelt für das Setup (Einrichtungsgebühr) in voller Höhe zu Projektstart fällig. Die monatliche Vergütung für das laufende Management ist jeweils monatlich im Voraus, beginnend mit dem Kampagnenstart, zu zahlen.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel vor Erbringung der jeweiligen vertraglich vereinbarten Leistung. Beträge aus gestellten Rechnungen sind vollumfänglich ohne Abzug sofort fällig.
(4) Als Zahlungsmittel stehen die Zahlung auf Rechnung per Banküberweisung sowie gegebenenfalls weitere im digitalen Angebotsprozess angebotene Dienstleister (z. B. PayPal, Kreditkarte) zur Verfügung. Andere Zahlungsmittel werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.
(5) Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Die spezifischen Zahlungsfristen und die vereinbarte Zahlungsmethode ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem angenommenen Angebot.
(7) Die Bezahlung der Leistungen des Anbieters erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrages fällig, es sei denn, das individuelle Angebot sieht einen abweichenden Zahlungsplan oder Ratenzahlung vor.
(8) Sofern mit dem Anbieter als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde dem Anbieter ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(9) Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus.
(10) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten (z. B. Bankgebühren) zu übernehmen.
(11) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(12) Sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind die Werbeausgaben (Ad-Spend) auf Drittplattformen (z. B. Meta, Google, YouTube, Instagram) nicht im Honorar der Agentur enthalten. Diese Kosten sind vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform zu entrichten und das Budget wird vom Kunden selbst festgelegt.
(13) Für zusätzliche Arbeiten und Leistungen, die nicht vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind und für die im Vorfeld keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde, gilt ein Standard-Stundenlohn in Höhe von 80,00 Euro netto als vereinbart, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 4 Leistungsfristen
(1) Verbindliche Terminabsprachen bezüglich der Erbringung unserer Dienstleistungen (z. B. Fertigstellung des Kampagnen-Setups oder der Landingpage) sind in Textform festzuhalten bzw. von dem Anbieter schriftlich zu bestätigen.
(2) Vorzeitige oder freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit (z. B. während der sechsmonatigen Mindestlaufzeit) werden ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
(4) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch für die vertraglich vereinbarten Leistungen unberührt. Dem Kunden bleibt jedoch ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Leistungsumfang, Leistungszeitraum
(1) Der Kunde erhält nach der Annahme des Angebots eine Auftragsbestätigung. Der Leistungsumfang und der Leistungszeitraum des Vertrages ergeben sich unmittelbar aus der Auftragsbestätigung bzw. dem zugrunde liegenden Angebot. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nur zu der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und berechtigt ist.
(2) Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor Vertragsschluss über etwaige Systemvoraussetzungen (z. B. Werbeaccounts, Hosting, Zugriffsrechte), die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind.
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der vereinbarten Leistungserbringung nicht die Erzielung eines persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolges geschuldet wird, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine abweichende Leistungsgarantie gewährt wurde.
(4) Der Leistungszeitraum ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Das Pausieren oder Verschieben der Leistungszeiten bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(5) Der Auftragnehmer stellt dem Kunden ggf. Zugangsdaten zur Verfügung, mit denen sich der Kunde in einem digitalen Teilnehmerbereich oder Projektmanagementsystem anmelden kann.
(6) Der Zugang zu projektbezogenen Besprechungen oder zum Support findet innerhalb der Geschäftszeiten des Auftragnehmers (Montag–Freitag) statt. Diese Termine dienen der Abstimmung, der Beantwortung individueller Fragen und der Lösung konkreter unternehmerischer Problemstellungen im Rahmen des Projekts.
(7) An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Heiligabend und Neujahr ist der Auftragnehmer berechtigt, etwaige vereinbarte Termine oder Supportleistungen nach eigenem Ermessen in reduziertem Umfang durchzuführen oder dafür einen anderweitigen Termin zu bestimmen.
(8) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Beratungs- oder Projektphasen unabhängig voneinander sein können und separat beauftragt werden können. Ein Zusammenhang der jeweiligen Leistungen besteht nur insoweit, als dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
(9) Im Rahmen des Projekts zur Verfügung gestellte Unterlagen, Strategievorlagen und Arbeitshilfen dienen ausschließlich der Unterstützung der individuellen Agenturdienstleistungen. Es handelt sich hierbei nicht um eigenständige Unterrichtsinhalte oder Lernmaterialien.
(10) Der Auftragnehmer teilt dem Kunden mit, über welche Anbieter digitale Kommunikationswege (z. B. Video-Calls) stattfinden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung einer bestimmten Plattform. Bei einem Wechsel der Plattform wird der Auftragnehmer die Interessen des Kunden berücksichtigen und ihn vorab informieren.
(11) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine individuelle Gestaltung oder inhaltliche Auswahl von Standard-Leistungskomponenten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(12) Die Leistungen werden von den Mitarbeitern oder qualifizierten Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers durchgeführt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Durchführung durch einen bestimmten Mitarbeiter, sofern dies nicht explizit vereinbart wurde.
(13) Sofern dem Kunden Foren oder Gruppen zum Austausch mit anderen Kunden zur Verfügung stehen, dienen diese dem reinen Erfahrungsaustausch. Der Auftragnehmer kontrolliert diese lediglich auf respektvolle Kommunikation und offensichtliche Rechtsverstöße; eine Beantwortung von Fragen durch den Auftragnehmer ist in solchen Foren nicht geschuldet.
(14) Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache.
(15) Sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, stehen dem Kunden im Rahmen der laufenden Betreuung maximal zwei (2) einstündige Online-Besprechungen pro Kalendermonat zur Verfügung. Bei weiterem Abstimmungsbedarf kann die Frequenz nach Absprache mit der Agentur erhöht werden, wobei hierfür gegebenenfalls eine gesonderte Vergütung anfällt.
§ 6 Leistungsänderungsverfahren
(1) Die Änderung der vereinbarten zu erbringenden Leistungen bedarf der korrespondierenden Erklärung der Parteien in Textform über die Änderung. Der Kunde kann jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für den Anbieter technisch umsetzbar und zumutbar sind. Der Anbieter prüft Änderungsverlangen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen der Leistungsfristen in Form eines verbindlichen Angebots mit.
(2) Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Der Anbieter hat sämtliche Leistungsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien die Vertragsdurchführung unverändert fortsetzen.
(3) Der Anbieter wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringer oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich in Textform mit.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß und korrekt zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur sämtliche zur Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen, Onboarding-Daten a projektrelevante Unterlagen (z. B. Texte, Logos, Schriftarten, Farbpaletten, Style-Guides) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen oder den Zugang zu diesen Informationen und Dokumenten (z. B. Hosting-Provider, Werbekonten, erforderliche Accounts / Tools) zu ermöglichen. Für Verzögerungen, welche aufgrund eines Verstoßes gegen diese Mitwirkungspflichten des Kunden erfolgen, haftet alleine der Kunde.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, für die Durchführung des Auftrages nur solche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, deren Verwendung und Verwertung durch den Anbieter im Rahmen des Auftrages keine Urheber-, Marken- oder Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen.
(3) Da der Kunde Unternehmer ist, verpflichtet er sich, sämtliche Leistungen des Anbieters (z. B. Entwürfe der Landingpage, Kampagnenbotschaften, E-Mail-Texte) innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden zu prüfen und etwaige Mängel anzuzeigen. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten die Leistungen als vom Kunden abgenommen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, bei Verletzungen der vorgenannten Pflichten nach Ablauf einer zu setzenden, angemessenen Frist zur Erfüllung der Pflichten den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von diesem zurückzutreten.
(5) Die Vergütungsverpflichtung wird von einer solchen Kündigung oder einem entsprechenden Rücktritt nicht berührt, insofern bereits Leistungen durch den Anbieter erbracht wurden.
(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass während der Projektlaufzeit weitere Mitwirkungspflichten notwendig sein können (z. B. Feedback zur Lead-Qualität zur Kampagnenoptimierung nebo Teilnahme am Kick-Off-Meeting). Der Auftragnehmer wird den Kunden rechtzeitig auf diese hinweisen.
(7) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen und die Einsicht in Ergebnisse/Reports ein Laptop, Tablet oder ähnliche Geräte sowie bestimmte Systemvoraussetzungen (z. B. Internetzugang) notwendig sind. Es obliegt dem Kunden, diese Voraussetzungen zu schaffen und während der Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
(8) Sofern projektbezogene Besprechungen oder Live-Calls durchgeführt werden, an denen ggf. Dritte oder andere Projektbeteiligte teilnehmen, hat der Kunde eigenständig dafür Sorge zu tragen, keine Tatsachen zu verbreiten, die gegen seine Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen können.
(9) Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Änderung seiner persönlichen Daten oder Firmendaten während der Vertragslaufzeit (z. B. Anschrift, E-Mail-Adressen, USt-IdNr.) unverzüglich mitzuteilen, sofern dies für die Erfüllung des Vertrages oder die Rechnungsstellung notwendig ist.
§ 8 Vertragslaufzeit – Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die im jeweiligen Angebot bzw. Hauptvertrag vereinbarte Mindestlaufzeit fest geschlossen. Sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, beträgt diese Mindestlaufzeit sechs (6) Monate.
(2) Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
(3) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt wurde.
(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(5) Zur Wahrung der Kündigungsfrist zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats muss die Kündigungserklärung spätestens am 25. Tag des laufenden Kalendermonats in Textform (per E-Mail ausreichend) bei der anderen Vertragspartei eingegangen sein.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nachhaltig verletzt.
(7) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(8) Im Falle einer wirksamen Kündigung werden alle bis zum tatsächlichen Vertragsende noch offenen Beträge und Honorare sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt insbesondere für monatliche Pauschalen innerhalb der vereinbarten Laufzeit.
§ 9 Mängelgewährleistung
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der verkehrsüblichen Sorgfalt.
(2) Da der Anbieter überwiegend Dienstleistungen erbringt, ist ein Erfolg im Sinne einer Werkleistung grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart (z. B. bei der reinen Erstellung einer technischen Landingpage).
(3) Soweit eine Werkleistung vorliegt, hat der Kunde etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung der Leistung, schriftlich oder in Textform gegenüber dem Anbieter zu rügen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als abgenommen und mangelfrei.
(4) Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Mängelrügen hat der Anbieter das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Abnahme bzw. Bereitstellung der Leistung.
§ 10 Haftung und Freistellung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Soweit Mängel einer Leistung des Anbieters behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht des Anbieters für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde dem Anbieter die beanstandeten Mängel in Textform mitgeteilt hat und der Anbieter die Mängel innerhalb von zehn (10) Werktagen nicht behoben hat.
(4) Rechtliche Zulässigkeit & Werbeinhalte: Der Anbieter haftet nicht für die wettbewerbs-, heilmittelwerbe- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Inhalte. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Prüfung der Werbemittel (insbesondere nach dem UWG und dem Heilmittelwerbegesetz – HWG). Der Anbieter erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (z. B. Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände) sowie von Bußgeldern und Kosten der Rechtsverteidigung vollumfänglich frei, die aufgrund der vom Kunden freigegebenen Inhalte geltend gemacht werden.
(5) Datenschutz & Falschinformationen: Der Anbieter haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige rechtliche Prozesse, die aufgrund fälschlicher Informationen auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Kunden gegen diesen verhängt werden. Ebenso ist eine Haftung des Anbieters für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten (DSGVO) gegen den Kunden verhängt werden, ausgeschlossen.
(6) Rechte Dritter: Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen, Geschmacksmuster), Personen oder Objekten, es sei denn, dies wird vertraglich ausdrücklich zugesichert. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus (z. B. für abgebildete Werke der bildenden Kunst oder Veröffentlichungsgenehmigungen bei Museen etc.) obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
(7) Fristen & Projektumfang: Sollten Deadlines von Seiten des Anbieters nicht eingehalten werden können oder kommt es aus unabsehbaren Gründen zu zeitlichen oder rahmenbedingten Änderungen, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung. Sollte der Projektumfang aufgrund gemeinsamer Entscheidung vermindert werden oder Aufgaben abgeändert oder ausgetauscht werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung des vereinbarten Honorars. Zusätzliche Aufgaben oder Erweiterungen des Projektumfangs werden hingegen separat vergütet.
(8) Externe Plattformen: Der Anbieter haftet nicht für die Sperrung von Werbekonten, Ablehnung von Werbeanzeigen oder Änderungen der Richtlinien durch Drittanbieter (z. B. Meta, Google). Solche Ereignisse liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
§ 11 Leistungsgarantie
(1) Der Anbieter garantiert grundsätzlich keine bestimmte Leistungsstufe, ein konkretes Anzeigenranking oder spezifische wirtschaftliche Ergebnisse. Fallbeispiele oder Referenzwerte, die der Anbieter zu Demonstrationszwecken präsentiert, dienen lediglich der Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung von Ergebnissen für das individuelle Projekt des Kunden dar.
(2) Ungeachtet der allgemeinen Regelung zur Ergebnisverantwortung gewährt der Anbieter eine Leistungsgarantie (z. B. in Form eines kostenlosen Betreuungsmonats) nur dann, wenn diese ausdrücklich mit konkreten Zielwerten im individuellen Angebot vereinbart wurde.
(3) Definition einer qualifizierten Anfrage: Sofern im Angebot eine garantierte Anzahl an Anfragen vereinbart wurde, gilt eine Anfrage (Lead, Patientenanfrage oder Buchung) als qualifiziert, wenn ein Interessent durch eines der vom Anbieter eingesetzten Systeme (z. B. Landingpage, digitaler Vorab-Filter, Kontaktformular) aktiv Kontakt aufnimmt und dabei ein erkennbares Interesse an den angebotenen Leistungen des Kunden zeigt. Wird zur finalen Terminvereinbarung ein externes Buchungssystem des Kunden (z. B. Doctolib, Jameda) genutzt, auf dessen Conversion-Daten der Anbieter keinen direkten technischen Zugriff hat, gilt bereits das messbare Absenden des Vorab-Filters auf der Landingpage bzw. die dokumentierte Weiterleitung des Nutzers auf dieses externe Buchungssystem als qualifizierte Anfrage im Sinne der Garantie, unabhängig davon, ob der Nutzer den Termin auf der externen Plattform final abschließt.
(4) Bedingungen für die Garantiegewährung: Der Anspruch auf eine im Angebot vereinbarte Garantieleistung setzt zwingend voraus, dass: a) die im Angebot definierte Mindestvertragslaufzeit eingehalten wird; b) das im Angebot festgelegte monatliche Mindestwerbebudget (an Drittplattformen wie Meta oder Google) während des gesamten Garantiezeitraums ununterbrochen und in voller Höhe vom Kunden bereitgestellt und direkt an die Plattformen gezahlt wurde; c) der Kunde alle vertraglichen Mitwirkungspflichten vollständig und zeitnah erfüllt hat.
(5) Mitwirkungspflichten im Rahmen der Garantie: Der Garantieanspruch besteht nur, wenn der Kunde insbesondere: a) alle für das Projekt erforderlichen Inhalte, Zugangsdaten und Informationen auf erstes Anfordern bereitstellt; b) während der Projektlaufzeit eine regelmäßige Kommunikation mit dem Anbieter aufrechterhält; c) aktiv, fachlich kompetent und zeitnah (in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden) auf die übermittelten Anfragen potenzieller Patienten reagiert.
(6) Erlöschen des Garantieanspruchs: Der Anspruch auf die vereinbarte Garantieleistung entfällt ersatzlos, wenn der Kunde das Werbebudget während des Garantiezeitraums einseitig reduziert, die Zusammenarbeit vorzeitig beendet, die Umsetzung von Optimierungsvorschlägen des Anbieters verweigert oder seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt.
§ 12 Urheberrechtsverletzung; Nutzungsumfang; Umgang mit Zugangsdaten
(1) Alle im Rahmen der Vertragserfüllung erbrachten Arbeitsergebnisse, insbesondere Konzepte, Strategien, Landingpages, Webdesigns, Werbetexte (Copywriting), Funnel-Strukturen, Designs, Grafiken und sonstige Inhalte, sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von der Agentur erstellten Arbeitsergebnissen. Dieses Nutzungsrecht ist streng auf den vertraglich vereinbarten Zweck und die Vertragslaufzeit (sofern nicht abweichend vereinbart) beschränkt.
(3) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung durch den Kunden. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte vollumfänglich bei der Agentur.
(4) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte (z. B. an andere Praxen, verbundene Unternehmen oder konkurrierende Agenturen), die Unterlizenzierung oder die Vervielfältigung über den vertraglichen Zweck hinaus ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters strengstens untersagt.
(5) Der Kunde erhält im Rahmen der Zusammenarbeit gegebenenfalls Zugangsdaten zu digitalen Plattformen, Reportings, Projektmanagement-Tools oder Software-Accounts der Agentur. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
(6) Bei einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus den Absätzen 4 und 5 (insbesondere bei unberechtigter Weitergabe von Zugangsdaten oder urheberrechtlich geschützten Materialien an Dritte) verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den Anbieter. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Anbieter nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und die erbrachten Arbeitsergebnisse (z. B. Screenshots der erstellten Webseiten oder Landingpages) sowie anonymisierte Leistungsdaten (z. B. Anzahl der generierten Buchungen/Patientenanfragen pro Monat, ohne Offenlegung des genauen Werbebudgets) für eigene Werbezwecke und Case Studies (z. B. auf der eigenen Website, in Portfolios oder auf Social-Media-Kanälen) unentgeltlich zu nutzen. Dieses Recht besteht zeitlich unbeschränkt auch nach Beendigung des Vertrages fort. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft in Textform (z. B. per E-Mail) widersprechen.
(8) Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können nach Beendigung des regulären Vertragsverhältnisses und vollständiger Begleichung aller vertraglich vereinbarten Honorare sämtliche Eigentums- und uneingeschränkten Nutzungsrechte an den individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (wie z. B. Landingpages und Domains) vollständig auf den Kunden übertragen werden. Die vertraglichen Schutzrechte der Agentur an allgemeinen Strategien, internen Systemen und proprietärem Know-how bleiben hiervon unberührt.
§ 13 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, beginnen Fristen für die Leistungserbringung durch die Agentur (z. B. für das Setup der Kampagnen oder den Bau der Landingpage) nicht, bevor der entsprechende Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist und die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Agentur vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung im Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen (inklusive des laufenden Kampagnen-Managements) bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrages zurückzubehalten und laufende Werbekampagnen sofort zu pausieren.
(3) Befindet sich der Kunde mit mehr als einer fälligen Zahlung im Verzug oder gleicht er eine einzelne fällige Zahlung trotz angemessener Nachfristsetzung (Mahnung) nicht aus, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen endgültig einzustellen. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin (z. B. bis zum Ende der Mindestlaufzeit) fällig geworden wäre, als Schadensersatz geltend zu machen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 14 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem Anbieter zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 15 Schutzrechte Dritter
(1) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Logos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter vollumfänglich frei.
§ 16 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von dem Anbieter erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von dem Anbieter für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Kunden über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 17 Geheimhaltungspflicht
(1) Der Anbieter verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur strengen Geheimhaltung aller geschäftlichen, betrieblichen und technischen Informationen, welche ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages über den Kunden bekannt geworden sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Anbieter von dieser Pflicht in Textform entbunden hat oder die Informationen bereits allgemein (öffentlich) zugänglich sind.
(2) Der Kunde entbindet den Anbieter bereits jetzt ausdrücklich von dieser Geheimhaltungspflicht für solche Informationen, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages notwendigerweise an Dritte (z. B. eingebundene Subunternehmer, Freelancer, Hosting-Provider oder Werbeplattformen wie Meta und Google) weitergegeben werden müssen.
§ 18 Form von Erklärungen
(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Anbieter oder einem Dritten abzugeben hat (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen), bedürfen mindestens der Textform (z. B. per E-Mail ausreichend), sofern in diesen AGB oder im zugrunde liegenden Hauptvertrag nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsschluss nicht. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Formerfordernisses.
§ 19 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
(1) Wir informieren separat in unserer Datenschutzerklärung auf der Webseite über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Der Kunde bestätigt, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben.
(2) Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste wie WhatsApp) ein. Sollte der Kunde einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen wollen, muss er uns dafür eine E-Mail an info@digitalassets.cz zukommen lassen. In dieser Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten des Kunden zu benennen, über die wir ihn nicht mehr kontaktieren dürfen.
(3) Der Kunde willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von ihm bei uns hinterlassenen personenbezogenen und unternehmensbezogenen Daten (z. B. im Rahmen von Terminbuchungen oder Onboarding-Formularen: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Praxisdaten, wirtschaftliche Zielsetzungen für Kampagnen) ein. Der Kunde willigt ferner widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung seines Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung seiner bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten an dritte Unternehmen (z. B. Software-Anbieter, Meta, Google), auch in Nicht-EU/EWR-Staaten, ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft möglich.
§ 20 Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet – insbesondere Daten von Patientinnen und Patienten sowie von Interessentinnen und Interessenten des Kunden aus Anfrage- und Kontaktformularen, Terminbuchungen, Rückruf- und Anfrage-Funnels, Landingpages sowie Tracking- und Kampagnensystemen – gilt ergänzend die diesen AGB als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Anlage 1 ist wesentlicher und untrennbarer Bestandteil dieser AGB.
(2) Für diese Verarbeitungen ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Für die Verarbeitung der Daten des Kunden selbst und seiner Ansprechpartner (z. B. Vertragsanbahnung, Abrechnung, Kommunikation, Reporting an den Kunden) ist der Anbieter eigener Verantwortlicher; hierfür gelten § 19 dieser AGB sowie die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(3) Mit der Annahme eines Angebots bzw. mit dem Zustandekommen des Vertrages nach § 2 – namentlich auch durch elektronische Annahmeerklärung in einem digitalen Angebotsportal (z. B. easybill), durch Bestätigung in Textform oder durch Zahlung der ersten Rechnung – schließen die Parteien zugleich die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Anlage 1. Dem Erfordernis des Art. 28 Abs. 9 DSGVO ist damit in elektronischer Form genügt. Wird ein geschützter Kundenbericht mit personenbezogenen Anfrage- oder Patientendaten erstmals freigeschaltet, kann der Anbieter den Zugriff zusätzlich davon abhängig machen, dass der Kunde beim ersten Login die angezeigte Fassung dieser AGB und AVV bestätigt. Diese elektronische Bestätigung dokumentiert insbesondere Version, Zeitpunkt und berechtigten Praxiszugang. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anforderung jederzeit eine gesonderte, unterzeichnete Ausfertigung der Anlage 1 zur Verfügung.
(4) Rangfolge: Ein zwischen den Parteien individuell abgeschlossener Auftragsverarbeitungsvertrag geht Anlage 1 vor. Im Übrigen geht Anlage 1 in allen Fragen der Auftragsverarbeitung dem übrigen Inhalt dieser AGB vor.
(5) Der Kunde teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn sich Art, Umfang oder Zweck der von ihm veranlassten Verarbeitung ändern (z. B. durch Aufnahme zusätzlicher Formularfelder mit Gesundheitsbezug), damit Anlage 1 angepasst werden kann.
§ 21 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. (2) Unsere primäre E-Mail-Adresse findet sich im Impressum. (3) Da sich unsere Dienstleistungen ausschließlich an Unternehmer (B2B) richten, sind wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und hierzu auch nicht bereit.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn der Anbieter und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede (z. B. in Form eines individuellen Angebots) getroffen haben. Solche Individualvereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung in Textform durch den Anbieter maßgebend. (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Tschechischen Republik unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (3) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen ist der Sitz der Digital Assets Management s.r.o. (Tschechische Republik). (4) Ausschließlicher internationaler und örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters (Zuständiges Gericht in der Tschechischen Republik), da der Kunde Kaufmann, Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Anlage 1 zu den AGB – Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO
zwischen dem Kunden gemäß dem angenommenen Angebot – nachfolgend „Verantwortlicher“ –
und der Digital Assets Management s.r.o., Za Sokolovnou 487, 671 82 Dobšice, Tschechische Republik, IČO 216 69 198 – nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ –
gemeinsam die „Parteien“. Diese Anlage 1 ist Bestandteil der AGB des Auftragsverarbeiters und wird nach § 20 AGB gemeinsam mit dem Hauptvertrag geschlossen.
§ 1 Gegenstand, Dauer, Rangfolge
(1) Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen die im Hauptvertrag (angenommenes Angebot nebst AGB) beschriebenen Leistungen der digitalen Patientengewinnung. Soweit er hierbei personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, gilt diese Vereinbarung.
(2) Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages. Sie endet nicht vor der vollständigen Erfüllung der Pflichten aus § 11 (Löschung und Rückgabe). Ein Kündigungsrecht besteht nur zusammen mit dem Hauptvertrag; das Recht des Verantwortlichen zur außerordentlichen Kündigung aus datenschutzrechtlichem Grund bleibt unberührt.
(3) Diese Vereinbarung unterliegt der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und – je nach Sitz des Verantwortlichen – ergänzend dem deutschen BDSG bzw. dem österreichischen DSG. Zwingendes Datenschutzrecht geht der Rechtswahl in § 22 AGB vor.
(4) Widersprechen sich diese Anlage und der übrige Inhalt der AGB, geht in Fragen der Auftragsverarbeitung diese Anlage vor.
§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung, Datenkategorien, betroffene Personen
(1) Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen und die Kategorien personenbezogener Daten ergeben sich abschließend aus Anlage 1.1.
(2) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich zu den dort genannten Zwecken. Eine Verarbeitung für eigene Zwecke, insbesondere eine Nutzung für eigene Werbung, eine Zusammenführung mit Datenbeständen anderer Kunden oder eine Weitergabe an Dritte außerhalb von § 6, findet nicht statt.
(3) Beschränkung der Rolle. Die Tätigkeit des Auftragsverarbeiters beschränkt sich auf die technische Einrichtung und den Betrieb des Übermittlungswegs zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter führt keine Patientenakte, trifft keine behandlungsbezogenen Entscheidungen, gibt keine gesundheitsbezogenen Auskünfte und nimmt zu betroffenen Personen ausschließlich über die vom Verantwortlichen freigegebenen Vorlagen und auf dessen Weisung Kontakt auf. Inhaltliche Entscheidungen über die erhobenen Felder, die versandten Nachrichten und die Empfänger trifft allein der Verantwortliche.
(4) Datenminimierung, Speicherort und Mandantentrennung. Personenbezogene Daten betroffener Personen werden nur verarbeitet, soweit dies für Anfrageübermittlung, Termin- und Lead-Bearbeitung, Kundenreporting, Qualitätskontrolle, Fehlerbehebung und die vom Verantwortlichen freigegebenen Kampagnenmessungen erforderlich ist. Soweit der Leistungsumfang einen geschützten Patienten- oder Anfragebericht umfasst, betreibt der Auftragsverarbeiter hierfür eine von Outreach-, Akquise- und internen CRM-Daten getrennte Patientendatenbank. Die Daten werden logisch je Kunde getrennt, über einen geschützten Praxiszugang bereitgestellt und nicht mit Datenbeständen anderer Verantwortlicher zusammengeführt. In dieser Patientendatenbank können insbesondere Name, Kontaktdaten, Anfrageinhalt, Eingangszeitpunkt, technische Klick- und Kampagnenkennungen, Einwilligungsstatus sowie der vom Verantwortlichen gepflegte Bearbeitungsstatus gespeichert werden. Die konkrete Speicherung und Löschung richtet sich nach Anlage 1.1 und § 11.
(5) Keine Verarbeitung durch KI-Systeme. Personenbezogene Daten betroffener Personen werden nicht in Systeme künstlicher Intelligenz eingegeben oder an deren Anbieter übermittelt. Der Auftragsverarbeiter setzt KI-gestützte Werkzeuge ausschließlich für aggregierte Konto-, Kampagnen- und Leistungsdaten ohne Personenbezug ein. Eine abweichende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform und der vorherigen Aufnahme des betreffenden Anbieters in Anlage 1.2 nach dem Verfahren des § 6 Abs. 2.
§ 3 Weisungsgebundenheit
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen; dies gilt auch für die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland. Als Weisung gelten der Hauptvertrag, diese Anlage, die vom Verantwortlichen freigegebene Konfiguration der eingesetzten Systeme (insbesondere Formularfelder, Empfängeradressen, Nachrichtenvorlagen, Tracking-Einstellungen) sowie ergänzende Einzelweisungen.
(2) Ist der Auftragsverarbeiter aufgrund des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet, teilt er dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
(3) Einzelweisungen sind in Textform zu erteilen. Mündlich erteilte Weisungen sind vom Verantwortlichen unverzüglich in Textform zu bestätigen. Weisungsbefugt sind die vom Verantwortlichen im Onboarding benannten Ansprechpartner; Änderungen sind in Textform mitzuteilen.
(4) Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Er ist berechtigt, die Ausführung der betreffenden Weisung bis zu deren Bestätigung oder Änderung durch den Verantwortlichen auszusetzen.
(5) Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung allein verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen einer tragfähigen Rechtsgrundlage, für die Einholung erforderlicher Einwilligungen (etwa für Werbe- und Tracking-Technologien, für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO sowie für Terminerinnerungen und Rückrufe) und für die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber den betroffenen Personen. Der Auftragsverarbeiter unterstützt ihn hierbei nach § 8, schuldet aber keine Rechtsberatung.
§ 4 Vertraulichkeit, ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB)
(1) Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Die Verpflichtung wird vor Aufnahme der Tätigkeit in Textform erteilt und gilt über das Ende der Tätigkeit sowie über das Ende dieser Vereinbarung hinaus fort.
(2) Die Geschäftsführung, die Beschäftigten sowie die vom Auftragsverarbeiter eingesetzten natürlichen Personen werden ausschließlich unter der Aufsicht und nach Weisung des Auftragsverarbeiters tätig (Art. 29 DSGVO). Sie sind keine eigenständigen Auftragsverarbeiter im Sinne des § 6; der Auftragsverarbeiter verpflichtet sie nach Absatz 1 und steht für sie ein.
(3) Den Parteien ist bewusst, dass der Verantwortliche als Angehöriger eines Heilberufs der Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegt. Der Auftragsverarbeiter und die von ihm eingesetzten Personen werden ausdrücklich als „sonstige mitwirkende Personen“ im Sinne des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB tätig. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle Personen, die im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu fremden Geheimnissen erhalten können, förmlich zur Geheimhaltung und belehrt sie über die Strafbarkeit nach § 203 Abs. 4 StGB. Er stellt sicher, dass auch weitere von ihm eingesetzte mitwirkende Personen (Unterauftragsverarbeiter nach § 6) in gleicher Weise verpflichtet werden.
(4) Für Verantwortliche mit Sitz in Österreich gilt Absatz 3 sinngemäß für die Verschwiegenheitspflicht nach § 54 ÄrzteG bzw. § 26 ZÄG.
(5) Der Auftragsverarbeiter offenbart fremde Geheimnisse nur, soweit dies für die ordnungsgemäße Erbringung der beauftragten Leistung erforderlich ist, und beschränkt den Zugang auf das dafür notwendige Maß.
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
(1) Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 1.3 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen und hält sie während der Laufzeit dieser Vereinbarung aufrecht.
(2) Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Der Auftragsverarbeiter darf sie anpassen, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen dokumentiert er und teilt sie dem Verantwortlichen auf Anfrage mit.
(3) Der Verantwortliche hat sich vor Beginn der Verarbeitung und danach regelmäßig von der Angemessenheit der Maßnahmen zu überzeugen; § 10 gilt entsprechend.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO)
(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine schriftliche Genehmigung zur Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 1.2 namentlich aufgeführt und werden hiermit ausdrücklich genehmigt.
(2) Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder einen bestehenden zu ersetzen, informiert er den Verantwortlichen hierüber mindestens 14 Tage vorher in Textform. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus einem wichtigen, datenschutzbezogenen Grund in Textform widersprechen. Widerspricht er, sind die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung verpflichtet. Kann die betroffene Leistung ohne den Unterauftragsverarbeiter nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand erbracht werden, steht beiden Parteien hinsichtlich der betroffenen Leistung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu.
(3) Der Auftragsverarbeiter schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag, der diesem im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, wie sie in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Er wählt die Unterauftragsverarbeiter sorgfältig aus und prüft insbesondere deren technische und organisatorische Maßnahmen. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für dessen Verhalten wie für eigenes.
(4) Keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne dieser Vorschrift sind Nebenleistungen, die der Auftragsverarbeiter bei Dritten in Anspruch nimmt und die keinen bestimmungsgemäßen Zugriff auf personenbezogene Daten des Verantwortlichen eröffnen (z. B. Telekommunikations- und Postdienstleistungen, Reinigung, Wartung ohne Datenzugriff, Entsorgung von Datenträgern). Der Auftragsverarbeiter sichert auch hier ein angemessenes Schutzniveau vertraglich ab.
(5) Ebenfalls keine Unterauftragsverarbeitung ist die Einräumung eines Zugriffs auf ein Werbekonto des Verantwortlichen an Dritte, die dort ausschließlich Kampagnen verwalten und keinen Zugriff auf Anfrage-, Kontakt- oder Termindaten betroffener Personen erhalten (z. B. vom Verantwortlichen beauftragte oder vom Auftragsverarbeiter hinzugezogene Kampagnen-Spezialisten). Solche Personen werden auf Vertraulichkeit verpflichtet; ihr Zugriff wird auf die Kampagnenverwaltung beschränkt. Erhalten sie im Einzelfall Zugriff auf personenbezogene Daten betroffener Personen, gelten die Absätze 1 bis 3.
(6) Der jeweils aktuelle Stand der Unterauftragsverarbeiter ist unter https://www.dam-medizin.com/agb abrufbar. Auf Anforderung übermittelt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen die Liste in Textform.
§ 7 Verarbeitung in Drittländern
(1) Die Verarbeitung findet grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums statt.
(2) Eine Verarbeitung in einem Drittland erfolgt nur, soweit die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission (etwa des EU-US Data Privacy Framework für dort zertifizierte Empfänger) oder auf Grundlage der Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO nebst ergänzenden Maßnahmen.
(3) Anlage 1.2 weist für jeden Unterauftragsverarbeiter den Verarbeitungsort und – bei Drittlandbezug – die Übermittlungsgrundlage aus.
§ 8 Unterstützungspflichten (Art. 28 Abs. 3 lit. e und f DSGVO)
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen auf Wahrnehmung ihrer Rechte nach Art. 12 bis 23 DSGVO zu erfüllen (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch).
(2) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet es nicht selbst, es sei denn, der Verantwortliche weist ihn hierzu an. Berichtigungen, Löschungen und Einschränkungen nimmt der Auftragsverarbeiter nur auf Weisung des Verantwortlichen vor.
(3) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen ferner bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen.
(4) Unterstützungsleistungen, die über den vertraglich geschuldeten Umfang hinausgehen und nicht auf einem vom Auftragsverarbeiter zu vertretenden Umstand beruhen, vergütet der Verantwortliche nach dem in § 3 Abs. 13 AGB genannten Stundensatz. Der Auftragsverarbeiter weist auf die Entgeltpflicht vorab hin.
§ 9 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33, 34 DSGVO)
(1) Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, in Textform an die vom Verantwortlichen benannte Kontaktadresse.
(2) Die Meldung enthält, soweit verfügbar: eine Beschreibung der Art der Verletzung, die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen, die ergriffenen oder vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen sowie eine Kontaktstelle für Rückfragen. Fehlende Angaben werden unverzüglich nachgereicht.
(3) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei dessen Meldung an die Aufsichtsbehörde (Frist von 72 Stunden nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO) und bei einer etwaigen Benachrichtigung der betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO. Meldungen an Aufsichtsbehörden oder an betroffene Personen nimmt ausschließlich der Verantwortliche vor, sofern er den Auftragsverarbeiter nicht ausdrücklich hierzu anweist.
(4) Der Auftragsverarbeiter dokumentiert alle Verletzungen einschließlich der ergriffenen Maßnahmen und stellt die Dokumentation dem Verantwortlichen auf Anforderung zur Verfügung.
§ 10 Nachweise und Kontrollrechte (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)
(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung zur Verfügung. Der Nachweis erfolgt vorrangig in Textform, insbesondere durch die aktuelle Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen, durch Selbstauskunft sowie durch Zertifikate, Testate oder Prüfberichte der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.
(2) Genügen diese Nachweise nicht, ist der Verantwortliche berechtigt, Überprüfungen durchzuführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen zu lassen. Vor-Ort-Prüfungen erfolgen höchstens einmal pro Kalenderjahr, nach Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne vermeidbare Störung des Betriebsablaufs; Geschäftsgeheimnisse und die Rechte anderer Kunden sind zu wahren. Bei einem konkreten Anlass – insbesondere nach einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder auf Anordnung einer Aufsichtsbehörde – gelten die Beschränkungen nach Satz 2 nicht.
(3) Der Prüfer darf kein Wettbewerber des Auftragsverarbeiters sein und hat vor der Prüfung eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen.
(4) Für den Aufwand einer Vor-Ort-Prüfung kann der Auftragsverarbeiter eine angemessene Vergütung nach dem in § 3 Abs. 13 AGB genannten Stundensatz verlangen, es sei denn, die Prüfung beruht auf einem von ihm zu vertretenden Umstand.
(5) Der Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO und legt es dem Verantwortlichen oder der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anforderung vor.
§ 11 Löschung und Rückgabe nach Beendigung (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO)
(1) Nach Beendigung der Verarbeitungstätigkeiten löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück. Der Verantwortliche teilt seine Wahl innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Hauptvertrages in Textform mit; unterbleibt die Mitteilung, werden die Daten gelöscht.
(2) Die Rückgabe erfolgt in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV).
(3) Vorhandene Kopien und Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Backup-Zyklen, spätestens jedoch innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung, gelöscht.
(4) Von der Löschpflicht ausgenommen sind Daten, deren weitere Aufbewahrung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats erforderlich ist. Solche Daten werden in ihrer Verarbeitung eingeschränkt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.
(5) Die Löschung bestätigt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen auf Anforderung in Textform.
(6) Klarstellung: Systeme und Konten, die auf den Namen des Verantwortlichen laufen (insbesondere sein Google-Ads-Konto, sein Formular- und Terminbuchungskonto, sein E-Mail-Postfach, seine Domain), verbleiben bei ihm. Der dort gespeicherte Datenbestand unterliegt nicht der Löschpflicht des Auftragsverarbeiters; dieser gibt lediglich die ihm eingeräumten Zugriffsrechte zurück bzw. lässt sie entziehen.
§ 12 Haftung
(1) Art. 82 DSGVO bleibt unberührt. Im Innenverhältnis der Parteien gilt ergänzend § 10 AGB, soweit Art. 82 DSGVO dem nicht entgegensteht.
(2) Verarbeitet der Auftragsverarbeiter Daten unter Verstoß gegen diese Vereinbarung oder unter Überschreitung der rechtmäßigen Weisungen des Verantwortlichen, gilt er insoweit als Verantwortlicher (Art. 28 Abs. 10 DSGVO) und haftet dafür selbst.
(3) Die Haftung des Auftragsverarbeiters bemisst sich nach dem tatsächlichen Umfang seiner Rolle nach § 2 Abs. 3 und 4. Für den Inhalt der erhobenen Daten, für die Auswahl der Formularfelder, für die Rechtsgrundlage der Verarbeitung und für die Sicherheit der Systeme, die der Verantwortliche selbst betreibt oder deren Konten auf seinen Namen laufen (§ 11 Abs. 6), ist der Verantwortliche verantwortlich.
(4) Der Verantwortliche stellt den Auftragsverarbeiter von Ansprüchen Dritter und von Sanktionen frei, die darauf beruhen, dass der Verantwortliche für die veranlasste Verarbeitung keine wirksame Rechtsgrundlage oder Einwilligung vorgehalten, seine Informationspflichten verletzt oder eine rechtswidrige Weisung erteilt hat. Dies gilt nicht, soweit der Auftragsverarbeiter seine Hinweispflicht nach § 3 Abs. 4 schuldhaft verletzt hat.
§ 13 Schlussbestimmungen der Anlage
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Formerfordernisses.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Anlage unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.
(3) Für Recht und Gerichtsstand gilt § 22 AGB. Zwingende Vorschriften des Datenschutzrechts sowie die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden und die Rechte betroffener Personen bleiben hiervon unberührt.
(4) Kontaktstelle für Datenschutzanfragen beim Auftragsverarbeiter: datenschutz@dam-medizin.com, ersatzweise info@digitalassets.cz.
Anlage 1.1 – Gegenstand der Verarbeitung
Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Abgleichen, Einschränken und Löschen – ganz oder teilweise automatisiert.
Zweck der Verarbeitung: Gewinnung neuer Patientinnen und Patienten für den Verantwortlichen, insbesondere: Betrieb von Landingpages und Anfrageformularen; Entgegennahme, Weiterleitung und Zustellung von Anfragen an den Verantwortlichen; Terminbuchung und Terminbestätigung; Nachfassen bei begonnenen, aber nicht abgeschlossenen Terminbuchungen; Messung, Auswertung und Optimierung der Werbekampagnen; Erstellung geschützter Reportings, Patientenlisten und Kennzahlen für den Verantwortlichen; Pflege von Bearbeitungsstatus wie „neu“, „gebucht“, „erschienen“, „nicht erschienen“ oder „storniert“ durch den Verantwortlichen; Qualitätssicherung und Fehlerbehebung der eingesetzten Systeme. Eine Übermittlung von patientenbezogenen Ergebnisdaten an Werbeplattformen, insbesondere Offline-Conversion-Uploads, gehört nicht zum Standardumfang und erfolgt nur nach gesonderter dokumentierter Weisung, gesonderter technischer Freischaltung sowie nach Prüfung der einschlägigen Plattformregeln und Rechtsgrundlagen.
Kategorien betroffener Personen: Interessentinnen und Interessenten sowie Patientinnen und Patienten des Verantwortlichen; anfragende oder anrufende Personen; Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Beschäftigte des Verantwortlichen, soweit ihre Daten in den Systemen erscheinen.
Kategorien personenbezogener Daten:
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Stammdaten | Anrede, Vorname, Nachname, ggf. Geburtsjahr |
| Kontaktdaten | E-Mail-Adresse, Telefonnummer, ggf. Anschrift oder Wohnort |
| Termin- und Buchungsdaten | Wunschtermin, gebuchter Termin, Terminart, Absagen und Verschiebungen |
| Inhaltsdaten aus Formularen | Anliegen, gewünschte Leistung oder Fachrichtung, Versicherungsstatus, Freitextangaben |
| Kommunikationsdaten | Inhalt und Zeitpunkt der über die Systeme versandten Nachrichten, Zustell- und Öffnungsstatus |
| Nutzungs- und Metadaten | Zeitstempel, Endgerät- und Browserangaben, Herkunftskampagne und Klick-Kennung, gekürzte IP-Adresse, Einwilligungsstatus |
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO): Setzt der Verantwortliche Formularfelder mit Gesundheitsbezug ein (z. B. Behandlungswunsch, Beschwerdebild, Fachrichtung) oder machen betroffene Personen in Freitextfeldern Angaben zu ihrer Gesundheit, können Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Der Verantwortliche stellt sicher, dass für diese Verarbeitung ein geeigneter Erlaubnistatbestand besteht, insbesondere eine ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder – soweit einschlägig – eine Verarbeitung zu Zwecken der Gesundheitsversorgung nach Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit dem anwendbaren nationalen Recht. Der Auftragsverarbeiter trifft hierzu keine behandlungsbezogenen Entscheidungen und empfiehlt eine datensparsame Gestaltung der Formulare; die Entscheidung über Inhalt, Umfang und Rechtsgrundlage der Felder trifft der Verantwortliche.
Speicherung beim Auftragsverarbeiter: Die vorstehenden Daten werden bei den in Anlage 1.2 genannten Anbietern sowie, soweit beauftragt, in einer getrennten Patientendatenbank des Auftragsverarbeiters gespeichert. Die Patientendatenbank dient ausschließlich dem geschützten Kundenreporting, der Bearbeitung durch den Verantwortlichen, der Fehlerbehebung und der dokumentierten Kampagnenmessung. Sie ist logisch je Kunde getrennt und wird nicht mit Outreach-, Neukundenakquise- oder internen CRM-Daten des Auftragsverarbeiters zusammengeführt. Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, werden personenbezogene Anfrage- und Patientendaten in dieser Patientendatenbank spätestens 180 Tage nach Eingang bzw. Abschluss des jeweiligen Vorgangs gelöscht oder anonymisiert; verschlüsselte Sicherungen können bis zu 90 Tage länger vorgehalten werden. Nachrichten, die im Auftrag des Verantwortlichen versandt werden, verbleiben im jeweiligen Versandpostfach, bis sie nach § 11 gelöscht werden.
Ort der Verarbeitung: Europäische Union bzw. Europäischer Wirtschaftsraum sowie – nach Maßgabe von § 7 und Anlage 1.2 – Drittländer.
Dauer der Verarbeitung: Für die Laufzeit des Hauptvertrages, im Übrigen nach § 11.
Anlage 1.2 – Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
Stand: 1. September 2026. Der Verantwortliche genehmigt mit Abschluss dieser Vereinbarung die folgenden Unterauftragsverarbeiter:
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung und verarbeitete Daten | Ort | Grundlage bei Drittlandbezug |
|---|---|---|---|
| Hostinger-Gruppe / im Kundenkonto ausgewiesene Hostinger-Vertragsgesellschaft | Server- und Datenbankbetrieb (VPS), Ausführung automatisierter Abläufe; sämtliche in der Plattform verarbeiteten Daten | EU / EWR, sofern im Hostingkonto entsprechend konfiguriert | bei Drittlandbezug nach Hostinger-DPA: Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln |
| Blazing Ventures BV („Tally“), Sint-Pietersnieuwstraat 11, 9000 Gent, Belgien | Formularsoftware zur Erfassung von Anfragen; Stamm-, Kontakt-, Inhalts-, Metadaten und Hidden-Field-Attributionsdaten aus Formularen | EU (BE) | entfällt |
| Zeeg GmbH, Deutschland | Online-Terminbuchung; Stamm-, Kontakt- und Termindaten | EU (DE) | entfällt |
| Google Ireland Ltd., Irland (mit Google LLC, USA) | Google Ads einschließlich Conversion-Messung, Google Tag Manager, Google Workspace, Google Drive und Google Cloud; Kampagnen- und Messdaten, technische Klickkennungen, E-Mail- und Dokumenteninhalte, soweit Google-Dienste zur Zustellung, Ablage oder Kampagnenverwaltung genutzt werden. Keine Übermittlung von Patientennamen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Gesundheitsangaben oder Patientenstatus an Google Ads im Standardumfang; Offline-Conversion-Uploads mit Patientenergebnis nur nach gesonderter dokumentierter Weisung und technischer Freischaltung. | EU / USA | EU-US Data Privacy Framework, ergänzend Standardvertragsklauseln |
| Meta Platforms Ireland Ltd., Irland (mit Meta Platforms, Inc., USA) | nur bei gebuchter Meta-Werbung: Auslieferung und Messung von Kampagnen; Kampagnen- und Messdaten | EU / USA | EU-US Data Privacy Framework, ergänzend Standardvertragsklauseln |
KI-Systeme: Anbieter künstlicher Intelligenz sind keine Unterauftragsverarbeiter. Personenbezogene Daten betroffener Personen werden nicht an sie übermittelt (§ 2 Abs. 5). KI-gestützte Werkzeuge werden ausschließlich auf aggregierte Konto-, Kampagnen- und Leistungsdaten ohne Personenbezug angewendet.
Personen mit Zugriff auf das Werbekonto: Dritte, die im Werbekonto des Verantwortlichen ausschließlich Kampagnen verwalten und keinen Zugriff auf Anfrage-, Kontakt- oder Termindaten erhalten, sind nach § 6 Abs. 5 keine Unterauftragsverarbeiter und daher hier nicht aufgeführt.
Nicht erfasst von dieser Liste sind Dienste, die der Auftragsverarbeiter für eigene Zwecke als Verantwortlicher einsetzt (z. B. Rechnungsstellung, eigene Neukundengewinnung, Buchhaltung). Diese verarbeiten keine Patientendaten des Verantwortlichen.
Anlage 1.3 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
1. Vertraulichkeit
Zutrittskontrolle: Die Verarbeitung erfolgt in professionell betriebenen Rechenzentren der eingesetzten Anbieter mit Zutrittskontrolle, Videoüberwachung und unterbrechungsfreier Stromversorgung. Eigene Serversysteme in Büro- oder Wohnräumen werden nicht betrieben. Arbeitsplatzgeräte sind verschlüsselt und passwortgeschützt.
Zugangskontrolle: Administrativer Serverzugang ausschließlich über SSH-Schlüsselpaare; die Passwort-Anmeldung ist deaktiviert. Automatisierte Sperrung wiederholt fehlgeschlagener Anmeldeversuche (fail2ban). Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Cloud- und Plattformkonten. Zugangsdaten und API-Schlüssel werden in einem gesicherten Speicher außerhalb des Quellcodes gehalten und bei Verdacht auf Offenlegung rotiert. Keine gemeinsam genutzten persönlichen Konten.
Zugriffskontrolle: Rollen- und bedarfsbezogene Rechtevergabe nach dem Need-to-know-Prinzip. Je Werbekonto und je Kunde werden getrennte Dienstkonten mit den jeweils minimal erforderlichen Berechtigungen verwendet. Geschützte Kundenberichte mit Anfrage- oder Patientendaten sind nur nach Authentifizierung über einen kundenspezifischen Praxiszugang zugänglich. Statusänderungen werden mit Zeitpunkt, Mandant und ausführendem Praxiszugang protokolliert. Zugriff auf Produktivdaten haben nur die in Anlage 1.2 genannten Stellen und ausdrücklich berechtigte Personen des Auftragsverarbeiters.
Trennungskontrolle: Logische Mandantentrennung; getrennte Datenverzeichnisse, Konfigurationen, Werbekonten, Formularzuordnungen und Patientendatenbank-Bereiche je Kunde. Patientendaten werden getrennt von Outreach-, Akquise- und internen CRM-Daten des Auftragsverarbeiters verarbeitet. Eine Zusammenführung von Datenbeständen verschiedener Verantwortlicher findet nicht statt.
Pseudonymisierung: Auswertungen und Reportings werden, soweit für den Zweck ausreichend, auf aggregierter oder pseudonymisierter Basis erstellt. Im Tracking wird die IP-Adresse gekürzt.
2. Integrität
Weitergabekontrolle: Verschlüsselte Übertragung sämtlicher personenbezogener Daten über TLS (HTTPS bzw. SMTP über TLS). Übermittlungen an Dritte ausschließlich an die in Anlage 1.2 genannten Empfänger. Kein Versand personenbezogener Daten über unverschlüsselte Kanäle.
Eingabekontrolle: Protokollierung administrativer Zugriffe, automatisierter Systemläufe und ihrer Ergebnisse. Alle Änderungen an einem Werbekonto werden mit Zeitpunkt, ausführender Stelle und Begründung in einem Änderungsjournal festgehalten. Änderungen an Patientenstatus und die Bestätigung der AVV-/AGB-Version beim ersten Login werden mit Zeitpunkt, Mandant und ausführendem Praxiszugang protokolliert. Die eingesetzte Software wird versioniert; jede Änderung ist nachvollziehbar.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Tägliche automatisierte und verschlüsselte Sicherung der Daten mit räumlich getrennter Ablage; regelmäßige Prüfung der Wiederherstellbarkeit. Laufende Überwachung der Dienste mit Benachrichtigung bei Ausfall. Angestrebte Wiederherstellungszeit aus der Sicherung: 24 Stunden. Regelmäßige Aktualisierung der Serversysteme und der eingesetzten Softwarekomponenten.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen und der Rechtevergabe; automatisierte Prüfläufe der Systeme; dokumentierter Prozess für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen einschließlich der Meldewege nach § 9; Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO; Register der Unterauftragsverarbeiter.
5. Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO)
Datensparsame Gestaltung der Formulare mit Beschränkung auf die für die Terminvergabe erforderlichen Felder; Einwilligungsverwaltung (Consent-Management) vor dem Setzen nicht notwendiger Cookies und vor der Aktivierung von Messtechnologien; Löschroutinen und Aufbewahrungsfristen nach § 11.